COVID 19 INFORMATIONEN UBER RESTAURANT, BAR, MARKET
Dear Customers,
we inform you that some of our services cannot be guaranteed due to the ongoing adjustment to the official provisions of COVID-19.
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The Management
Restaurant, Bar und Lebensmittel- und Getränkeeinzelhandel
Das SARS-CoV-2-Virus verbreitet sich durch eine Infektion zwischen Menschen, und es gibt keine Hinweise auf eine Übertragung von Lebensmitteln im Zusammenhang mit Lebensmittelunternehmen oder Lebensmittelverpackungen (Quelle WHO). In jedem Fall garantiert das Unternehmen die Lebensmittelsicherheit durch einen kombinierten Präventions- und Kontrollansatz.
Während der COVID-19-Epidemie werden grundlegende Hygiene- und Gesundheitsstandards in eine Reihe außergewöhnlicher Maßnahmen zum Schutz der Lebensmittelhygiene integriert, darunter:
• gezielte Information und Schulung zu Präventionsmaßnahmen für Personal, das mit der Handhabung, Zubereitung und Verabreichung von Speisen und Getränken befasst ist;
• Überprüfung der Einhaltung der zwischenmenschlichen Distanz (mindestens ein Meter zwischen einer Person und einer anderen Person mit Ausnahme von Personen, die gemäß den geltenden Bestimmungen keiner zwischenmenschlichen Distanzierung unterliegen) in den Bereichen, die für den Verkauf und die Verwaltung von Lebensmitteln und Getränken bestimmt sind ( Frühstücksraum, Bar, Restaurant, Markt usw.) mittels: vertikaler und horizontaler Schilder; Umbau von Tischen und Sitzen; durch Definieren einer vorbestimmten maximalen Kapazitätsgrenze; soweit möglich differenzierte Ein- / Ausstiegswege;
• Bereitstellung von alkoholischen Desinfektionslösungen für die Händehygiene für Mitarbeiter und Gäste mit einem festen Hinweis auf die Verwendung, bevor auf die an die Struktur angeschlossenen Dienste zugegriffen wird;
• Reinigung und Desinfektion von Toiletten für Benutzer mehrmals täglich, auch basierend auf der Wahlbeteiligung derjenigen, die sie benutzen;
• Lassen Sie das Getränk nur dann an der Theke zu, wenn der zwischenmenschliche Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Kunden gewährleistet werden kann, mit Ausnahme von Personen, die nach den geltenden Bestimmungen keiner zwischenmenschlichen Distanzierung unterliegen (dieser Aspekt betrifft die individuelle Verantwortung).
• Verwendung einer Maske durch das Servicepersonal in Kontakt mit Gästen, die häufige Händehygiene mit hydroalkoholischen Lösungen durchführen;
• Reinigung und Desinfektion von Oberflächen, die nicht mit Tischdecken bedeckt wurden (Einwegartikel oder bei jedem Service zu ersetzen), am Ende jedes Tischservice;
Es ist zu beachten, dass die Gäste zur Vorbereitung oder nach dem Essen am Tisch eine Maske tragen müssen (z. B. Bewegungen, Benutzung von Toiletten).
In Bezug auf die Kaufvorgänge beim Verkauf von Grundnahrungsmitteln ist zu beachten, dass der Gast eine Einwegmaske und Handschuhe tragen muss, um die Hygiene und Sicherheit der Produkte zu gewährleisten. Die Einweghandschuhe dürfen nur zum Zeitpunkt des Eintritts in das Lebensmittelgeschäft getragen werden (die Verwendung von Handschuhen, mit denen Gegenstände oder Oberflächen außerhalb des Geschäfts berührt wurden, ist nicht angemessen).
In Ermangelung dieser Anforderungen ist es zum Schutz der Hygiene der ausgestellten Lebensmittel erforderlich, die Hände (mit oder ohne Handschuh) immer mit den von den Bedienern zur Verfügung gestellten Desinfektionsgelen zu desinfizieren. In Übereinstimmung mit allen COVID-19-Bestimmungen, die von der Regierung, den Regionen und auf lokaler Ebene erlassen wurden, hat das Unternehmen beschlossen, die Räumlichkeiten für den Verkauf und die Zubereitung / Verwaltung von Speisen und Getränken nicht zu überfüllen und die Anforderungen der Gäste zu erfüllen den Service der Lebensmittellieferung (erste Gänge, Hauptgerichte, Beilagen, Arten von Pizzerien usw. usw. und der im Supermarkt der Struktur angebotenen Produkte).